Schulung


Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Die Dozenten sind examinierte Juristen mit Prädikat. Im Hinblick auf die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen der Sachkundeprüfung überzeugen sie durch ihre besondere Fachkompetenz. Sie kennen die Sicherheitsbranche aus eigener langjähriger praktischer Erfahrung und können spezifisches Fachwissen praxisnah und praxisrelevant vermitteln.


RA Dipl. jur. Andreas Schulz
Dozent, Rechtsanwalt


Dipl. jur. Mathias Schulz
Dozent

Darüber hinaus sind beide Dozenten im juristischen Ausbildungsbereich an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Güstrow sowie an der Universität Rostock tätig. Unser Unternehmen bietet in regelmäßigen Abständen sowohl interne als auch externe Schulungen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO an. Durch die besondere Sachkompetenz der Dozenten ist ein vollständiger Lehrgang bis zur sicheren Prüfungsreife in 8 Unterrichtstagen á 3 Stunden möglich.

Hier liegt unser Vorteil: während die „klassischen Ausbildungsinstitute“ hierfür ca. 4 – 6 Wochen á 8 Stunden veranschlagen, garantieren wir den Erfolg in kürzerer Zeit, effektiver und günstiger.


Was ist das Ziel der Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass Wachpersonen in speziellen Bereichen die notwendigen Kenntnisse über ihre Pflichten und Befugnisse haben. Dazu gehören

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Die Sachkundeprüfung muss jeder, Unternehmer wie Angestellter, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  2. Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).

Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Nur so ist sichergestellt, dass Wachpersonen ihre Aufgaben in diesen sensiblen Bereichen eigenverantwortlich und gewissenhaft wahrnehmen können. [ Kontaktieren Sie uns... ]

 


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